Führerscheinklassen


Klasse B

Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (z.G.) und Anhänger bis max. 750 kg
z.G., bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz. Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer als 750
kg sein, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht
größer ist als 3.500 kg.

Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:

  • Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Gültiger Personalausweis (Reisepass nur in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden à 45 Minuten
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit


Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden ist eine Mindestanforderung. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.


Die theoretische Ausbildung

Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff à 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff à 90 Minuten. Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch
6 Lektionen Grundstoff und den Zusatzstoff.


Die praktische Ausbildung

Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben.
Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes Einzelnen ab.



Klasse B 96
(Schlüsselzahl 96) – Anhänger über 750 kg z.G.2

Anhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf mehr als 750 kg z.G. betragen. Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein mit 17)
  • Vorbesitz Kl. B oder beantragt
  • Prüfungsfrei
  • Beginn jederzeit möglich
  • Biometrisches Passbild für den neuen Führerschein wird benötigt


Die Ausbildung

Fahrerschulung nach Anlage 7a der FeV, mindestens 7 Stunden à 60 Minuten in Theorie (2,5 Std.) und Praxis (4,5 Std.). Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgehändigt, die zum Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein dient.



Klasse BE

Anhänger über 750 kg z.G. Anhänger oder Sattelanhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg z.G. betragen.

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein mit 17)
  • Vorbesitz Kl. B oder beantragt
  • nur Praxisprüfung
  • Beginn jederzeit möglich
  • Der Fahrerlaubnisantrag
  • Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis 1. Hilfe


Die Ausbildung

Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen sind, kann gleich mit der Praxis begonnen werden.

Die Anzahl der praktischen Übungsstunden, die zum Erlernen der Grundkenntnisse im Umgang mit einem großen Anhänger dienen, ist in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes Einzelnen ab.

Die besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten betragen mindestens:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden ist eine Mindestanforderung. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.



Klasse B78

Wortlaut Schlüsselzahl 78: „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“ dürfen gefahren werden.

Wie läuft es ab?

Die Fahrerlaubnis Kl. B wird erteilt mit Schlüsselzahl 78 und berechtigt zum Führen von Kfz bis 3,5t z.G. nur mit Automatik-Getriebe.

  • Beantragung der Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 78
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung der Kl. B wie gehabt
  • Praktische Ausbildung und Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe


Klasse B197

Wie läuft es ab?

  • Beantragung der Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 197
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung der Kl. B wie gehabt
  • Praktische Ausbildung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten im Rahmen der praktischen Ausbildung auf einem Pkw mit Schaltwagen
  • mind. 15-minütige Fahrt als Kompetenzcheck zur Nachweiserbringung „zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist“
  • Praktische Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe

Die Fahrerlaubnis Kl. B wird erteilt mit Schlüsselzahl 197 und berechtigt zum Führen von Kfz bis 3,5t z.G.* mit Schalt-, oder Automatik-Getriebe